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Gute Beratung bedeutet auch, dass man offene Fragen unkompliziert klärt.
Die häufigsten Fragen an uns und unsere Antworten finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Finanzierung, Zulassung und Fahrzeugkauf

Bieten Sie Finanzierungsmöglichkeiten an?

Ja. Gemeinsam mit unserem Finanzierungspartner Openbank Deutschland AG, vormals Santander Consumer Bank AG, bieten wir Ihnen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an.

Ob mit oder ohne Anzahlung: Wir stimmen Laufzeit und monatliche Rate auf Ihre Wünsche ab. Die Konditionen richten sich unter anderem nach dem Fahrzeug, der Laufzeit und Ihrer Bonität.

Ihre Vorteile: flexible Laufzeiten, passende Monatsraten und eine schnelle Abwicklung.

Nehmen Sie mein aktuelles Fahrzeug in Zahlung?

Ja. Wir nehmen Fahrzeuge aller Marken und Modelle in Zahlung. Den Wert ermitteln wir anhand von Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand. Der vereinbarte Betrag wird direkt mit dem Kaufpreis Ihres neuen Fahrzeugs verrechnet.

Auf Wunsch kümmern wir uns außerdem um die Abmeldung Ihres bisherigen Autos.

Ihre Vorteile: kein privater Verkauf, keine unnötigen Besichtigungstermine und eine direkte Verrechnung.

Bieten Sie eine Garantie auf die Fahrzeuge an?

Ja. Beim Fahrzeugkauf gelten Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Zusätzlich können unsere Fahrzeuge über unseren Partner CarGarantie abgesichert werden.

Je nach Fahrzeug und gewähltem Tarif umfasst die Garantie wichtige Bauteile wie Motor, Getriebe oder Elektronik. Eine Verlängerung auf bis zu 60 Monate ist möglich.

Die genaue Laufzeit, der Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile werden vor dem Kauf mit Ihnen besprochen und in den Vertragsunterlagen festgehalten.

Ihr Vorteil: zusätzlicher Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten – auf Wunsch auch über mehrere Jahre.

Kann ich eine Probefahrt machen?

Ja. Probefahrten sind während unserer Öffnungszeiten in der Regel kurzfristig möglich. Bringen Sie bitte Ihren gültigen Führerschein und Ihren Personalausweis mit.

Wenn Sie eine weitere Anfahrt haben oder ein bestimmtes Fahrzeug fahren möchten, rufen Sie uns vorher kurz an. Dann prüfen wir die Verfügbarkeit und bereiten das Fahrzeug für Sie vor.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie vorab einen Termin. So vermeiden Sie Wartezeiten und stellen sicher, dass das gewünschte Fahrzeug vor Ort ist.

Übernehmen Sie die Zulassung des Fahrzeugs?

Ja. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs. Damit sparen Sie sich den Weg zur Zulassungsstelle und können Ihr Auto zugelassen übernehmen.

Kundinnen und Kunden mit einer weiteren Anreise unterstützen wir bei Bedarf auch mit einem Kurzzeitkennzeichen für die Überführung. Ob dies im Einzelfall möglich ist, hängt von den erforderlichen Unterlagen und den geltenden Zulassungsvoraussetzungen ab.

Ihr Vorteil: weniger Aufwand und eine unkomplizierte Fahrzeugübernahme.

Ist ein online angebotenes Fahrzeug noch verfügbar?

Der Online-Fahrzeugbestand zeigt die aktuell angebotenen Fahrzeuge. Da sich der Status durch Anfragen, Reservierungen oder einen Verkauf kurzfristig ändern kann, empfiehlt sich vor einer längeren Anfahrt eine kurze telefonische Nachfrage.

Unser Tipp: Halten Sie dafür am besten Marke, Modell oder den Link zum Fahrzeugangebot bereit.

Welche Unterlagen sollte ich für eine Inzahlungnahme mitbringen?

Für die Prüfung eines Fahrzeugs sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • aktueller Bericht der Hauptuntersuchung
  • vorhandenes Service- oder Scheckheft
  • Rechnungen über Wartungen und Reparaturen
  • sämtliche Fahrzeugschlüssel
  • gegebenenfalls COC-Papiere und Bedienungsunterlagen

Besteht für das Fahrzeug noch eine Finanzierung, sollten außerdem die Vertragsnummer und der aktuelle Ablösebetrag vorliegen.

Welche Unterlagen werden für eine Fahrzeugzulassung benötigt?

Die benötigten Unterlagen hängen vom Fahrzeug und der Art der Zulassung ab. Üblicherweise werden benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument
  • elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • gegebenenfalls Vollmacht und COC-Bescheinigung

Die verbindlichen Anforderungen veröffentlicht die zuständige Zulassungsstelle. 
Für den Landkreis Leer finden Sie diese unter:
www.landkreis-leer.de/zulassung

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Schnelle Hilfe im Fahrzeugalltag

Wo finde ich den richtigen Reifendruck für mein Fahrzeug?

Der vorgeschriebene Reifendruck steht je nach Fahrzeug meist auf einem Aufkleber im Tankdeckel, an der Fahrer- oder Beifahrertür beziehungsweise an der B-Säule. Zusätzlich finden Sie die Angaben in der Betriebsanleitung.

Der Reifendruck sollte möglichst bei kalten Reifen geprüft werden. Beachten Sie, dass für ein voll beladenes Fahrzeug oder längere Autobahnfahrten andere Werte vorgesehen sein können.

Was bedeutet die Reifendruck-Warnleuchte?

Die Anzeige weist darauf hin, dass mindestens ein Reifen einen abweichenden Luftdruck hat oder das Kontrollsystem neu eingestellt werden muss.

Prüfen Sie alle Reifen auf sichtbare Schäden und kontrollieren Sie den Reifendruck anhand der Fahrzeugvorgaben. Nach einer Korrektur muss das Reifendruckkontrollsystem bei manchen Fahrzeugen über das Fahrzeugmenü neu gespeichert oder kalibriert werden. Die genaue Vorgehensweise steht in der Betriebsanleitung.

Bei sichtbaren Schäden oder starkem Druckverlust sollte das Fahrzeug nicht weitergefahren werden.

Was soll ich tun, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet?

Die Bedeutung richtet sich nach dem jeweiligen Symbol und Fahrzeugmodell. Schauen Sie deshalb zuerst in die Betriebsanleitung oder in die Anzeige des Bordcomputers.

Bei Warnungen zum Öldruck, Bremssystem, zur Kühlmitteltemperatur oder einer ausdrücklichen Aufforderung zum Anhalten sollten Sie das Fahrzeug sicher abstellen und den Motor ausschalten. Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Rauch, Leistungsverlust oder unsicherem Fahrverhalten sollte die Fahrt ebenfalls nicht fortgesetzt werden.

Gelbe Hinweise erfordern häufig eine zeitnahe Kontrolle, bedeuten aber nicht in jedem Fall, dass das Fahrzeug sofort abgestellt werden muss. Maßgeblich bleibt die fahrzeugspezifische Betriebsanleitung.

Die Serviceanzeige leuchtet. Kann ich sie selbst zurücksetzen?

Die Serviceanzeige erinnert in der Regel an eine zeit- oder kilometerabhängige Wartung. Ein Zurücksetzen beseitigt weder einen Wartungsbedarf noch eine technische Ursache.

Prüfen Sie zunächst im Fahrzeugmenü oder in der Betriebsanleitung, welcher Hinweis angezeigt wird. Die Anzeige sollte erst nach den vorgesehenen Wartungsarbeiten zurückgesetzt werden.

Welches Motoröl oder Kühlmittel darf ich nachfüllen?

Entscheidend ist nicht nur die Viskosität oder Farbe, sondern die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene Freigabe. Diese finden Sie in der Betriebsanleitung, im Serviceheft oder auf vorhandenen Hinweisen im Motorraum.

Verwenden Sie kein Produkt, dessen Eignung für das Fahrzeug nicht eindeutig feststeht. Unterschiedliche Kühlmittel sollten nicht allein anhand ihrer Farbe miteinander vermischt werden.

Prüfen und öffnen Sie den Kühlmittelbehälter nur bei abgekühltem Motor. Bei heißem Kühlsystem besteht Verbrühungsgefahr.

Was muss ich tun, wenn ich falsch getankt habe?

Beenden Sie den Tankvorgang sofort. Starten Sie den Motor nicht und schalten Sie möglichst auch die Zündung nicht ein. Bei manchen Fahrzeugen kann bereits dadurch eine Kraftstoffpumpe aktiviert werden.

Lesen Sie die Hinweise in der Betriebsanleitung und verständigen Sie einen Pannendienst oder eine geeignete Fachwerkstatt. Ist der Motor bereits gelaufen, sollte er so schnell wie gefahrlos möglich ausgeschaltet werden.

Der Fahrzeugschlüssel wird nicht erkannt. Was kann ich prüfen?

Häufig ist die Batterie des Funkschlüssels schwach oder leer. Viele Schlüssel enthalten einen mechanischen Notschlüssel, mit dem sich die Fahrertür öffnen lässt.

Für das Starten mit einem schwachen Funkschlüssel besitzen Fahrzeuge je nach Modell eine gekennzeichnete Ablage oder eine bestimmte Position für den Schlüssel. Die genaue Vorgehensweise finden Sie in der Betriebsanleitung.

Falls ein Zweitschlüssel vorhanden ist, können Sie damit prüfen, ob die Ursache am Schlüssel oder am Fahrzeug liegt.

Das Fahrzeug startet nicht. Was kann ich selbst kontrollieren?

Prüfen Sie zunächst:

  • Steht ein Automatikgetriebe auf „P“ oder „N“?

  • Sind Kupplung beziehungsweise Bremspedal vollständig betätigt?

  • Wird der Fahrzeugschlüssel erkannt?

  • Leuchten Innenbeleuchtung und Anzeigen normal?

  • Sind ungewöhnliche Warnmeldungen zu sehen?

Eine Starthilfe sollte nur entsprechend der Betriebsanleitung und mit geeigneter Ausrüstung durchgeführt werden. Bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen dürfen keine Arbeiten am Hochvoltsystem vorgenommen werden.

Mein Smartphone verbindet sich nicht mit dem Fahrzeug. Was kann helfen?

Aktivieren Sie Bluetooth am Smartphone und im Fahrzeug. Löschen Sie eine erfolglose Verbindung gegebenenfalls auf beiden Geräten und führen Sie die Kopplung anschließend erneut über das Fahrzeugmenü durch.

Ein Neustart des Smartphones kann ebenfalls helfen. Prüfen Sie außerdem, ob bereits zu viele Geräte im Fahrzeug gespeichert sind oder ein anderes Telefon automatisch verbunden wurde.

Die genaue Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Fahrzeug und Multimediasystem und ist in der Betriebsanleitung beschrieben.

Welche persönlichen Daten sollte ich vor der Fahrzeugabgabe löschen?

Moderne Fahrzeuge können persönliche Daten speichern. Prüfen und entfernen Sie vor einer Abgabe insbesondere:

  • gekoppelte Smartphones

  • Telefonkontakte und Anruflisten

  • gespeicherte Navigationsziele und Heimatadressen

  • Benutzerprofile

  • WLAN-Zugänge

  • Garagentor- oder Fernbedienungsdaten

  • Verknüpfungen mit Hersteller-Apps und Onlinekonten

Wenn vorhanden, kann das Multimedia- oder Fahrzeugsystem anschließend auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Beachten Sie dabei die Hinweise in der Betriebsanleitung.

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Den Termin erkennen Sie an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr. Die Zahl, die oben auf der Plakette steht, gibt den Monat an.

Der Termin ist außerdem im letzten Untersuchungsbericht und in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Was sollte ich bei einer Panne oder einem Unfall zuerst tun?

Sichern Sie zuerst die Gefahrenstelle ab, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und bringen Sie sich und andere Beteiligte möglichst hinter einer Leitplanke oder an einem anderen sicheren Ort in Sicherheit. Tragen Sie eine Warnweste und stellen Sie das Warndreieck mit ausreichendem Abstand auf.

Bei Verletzten, einer unübersichtlichen Gefahrenstelle, auslaufenden Betriebsstoffen oder größeren Schäden wählen Sie den Notruf 112. Bei einer Panne können Sie anschließend einen Pannendienst verständigen. Beachten Sie ergänzend die Hinweise in der Betriebsanleitung und verlassen Sie das Fahrzeug auf Autobahnen möglichst auf der dem Verkehr abgewandten Seite.